Ihre Fachanwältin für Verkehrsrecht in Schorndorf und Umgebung
RECHTSANWÄLTIN
EDA ÖZTÜRK, geb. TASCI
Mein Ziel ist es, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen im Bereich des Verkehrsrechts zu bieten und Ihre rechtlichen Interessen effektiv zu vertreten. Hierbei lege ich großen Wert auf eine vertrauensvolle und persönliche Beziehung zu meinen Mandanten. Ihre Anliegen stehen bei mir im Mittelpunkt und ich setze alles daran, Ihre Ziele zu erreichen und Ihre Rechte zu schützen.
Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung und Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten des Straßenverkehrs. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Sie in allen rechtlichen Belangen rund um das Verkehrsrecht zu unterstützen.
Über Mich
Nach meinem Abitur am Burggymnasium in Schorndorf studierte ich Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen, wo ich mein 1. Staatsexamen erfolgreich absolvierte. Anschließend begann ich mein Rechtsreferendariat am Landgericht in Stuttgart, vertiefte dabei mein praktisches Wissen und schloss das Referendariat mit meinem 2. Staatsexamen erfolgreich ab.
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart im Jahr 2015 habe ich zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Meine Leidenschaft für das Recht und mein Streben nach Exzellenz haben mich dazu bewegt, mich kontinuierlich weiterzubilden und zu spezialisieren.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht ist meine Kanzlei eine angesehene Adresse für alle Belange im Bereich des Verkehrsrechts. Heute, als Inhaberin meiner eigenen Kanzlei in der Daimlerstadt Schorndorf, bringe ich diese langjährige Leidenschaft in jede Beratung ein, um meinen Mandanten bestmöglich zur Seite zu stehen und ihre Interessen zu vertreten.
Die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart rundet mein Profil ab.
Meine Rechtsgebiete
- Verkehrszivilrecht
- Unfallschadensregulierung: Sachschaden, Personenschaden
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Handyverstoß, Alkohol- und Drogenverstoß
- Verkehrsstrafrecht: Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung/ Tötung im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Verkehrsverwaltungsrecht: (Entziehung & Wiedererteilung) Fahrerlaubnis, MPU, Fahreignungsregister
- Verkehrsvertragsrecht: Fahrzeugkaufvertrag, Kfz-Leasing
Ablauf Schritt für Schritt
Unfallmeldung und Erstkontakt
Bitte melden Sie den Unfall ausschließlich per E-Mail, indem Sie den hierfür erforderlichen Unfallfragebogen, welcher Ihnen unten als Download-Dokument zur Verfügung steht, ausgefüllt einreichen. Telefonische Anfragen in dieser Angelegenheit können nicht berücksichtigt werden.
Als Unfallanwältin unterstütze ich Sie – als Privatperson oder Unternehmen – von Anfang an bei allen Arten von Verkehrsunfällen, sei es mit PKWs, LKWs, Fahrrädern, Motorrädern, Rollern oder als Fußgänger.
Auf Wunsch vermittele ich bundesweit unabhängige Sachverständige, Mietwagenfirmen, Werkstätte oder Abschleppdienste.
Ermittlung und Beschaffung erforderlicher Unterlagen
Es werden sämtliche erforderliche Unterlagen eingeholt, damit die Höhe der entstandenen Schäden ermittelt werden kann. Zudem nehme ich Kontakt zu allen relevanten Parteien auf, darunter Sachverständige, Mietwagenunternehmen, Abschleppdienste und den behandelnden Ärzten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Versicherung alle Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche erstattet.
Gemäß geltendem deutschen Recht haben Sie dem Grunde nach Anspruch auf verschiedene Schadensersatzleistungen, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Dazu zählen unter anderem:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand
- Wertminderung
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Abschleppkosten, Standkosten
- Gutachterkosten
- Schmerzensgeld , Heilbehandlungskosten
- Unkostenpauschale
- Rechtsanwaltskosten
Abwicklung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Ich kümmere mich um die gesamte Abwicklung und Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners.
Verlassen Sie sich auf mein Fachwissen und meine langjährige Erfahrung in diesem Bereich, um Ihre Interessen kompetent zu vertreten. Ich setze mich dafür ein, dass die Versicherung die geltend gemachten Schadensersatzansprüche erstattet, so dass der Schaden schnell und reibungslos abgewickelt wird.
Ihre Zufriedenheit und eine erfolgreiche Schadensregulierung stehen für mich stets an erster Stelle.
FORTBILDUNGSZERTIFIKAT für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung
Verliehen durch die Bundesrechtsanwaltskammer
Kontaktieren Sie uns
Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine Email.
Bitte beachten Sie, dass Mandatsanfragen und Neuschadenmeldungen ausschließlich per E-Mail entgegen genommen werden. Telefonische Anfragen in dieser Angelegenheit können nicht berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise unterstützt eine effiziente Bearbeitung und Organisation Ihrer Anliegen. Ich danke für Ihr Verständnis.
- Hölderlinstr. 18/5 – 73614 Schorndorf
- +49 177 8674669
- info@schorndorf-kanzlei.de
Montag – Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
FAQ
Bitte informieren Sie die Polizei und holen Sie sich das Aktenzeichen. Anschließend kontaktieren Sie mich umgehend, damit ich Sie an einen erfahrenen Sachverständigen vermitteln kann. In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf kostenlose rechtliche Unterstützung und ein Gutachten. Nach Abschluss des Gutachtens werde ich Ihre Forderungen vollständig und in Ihrem Interesse durchsetzen.
Im Rahmen eines unverschuldeten Unfalls trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten, so dass kein Kostenrisiko für Sie besteht – auch ohne Rechtsschutzversicherung.
Bitte schicken Sie den als Download zur Verfügung gestellten Mandantenerfassungsbogen ausgefüllt per E-Mail an info@schorndorf-kanzlei.de und fügen Sie Ihren erhaltenen Bußgeldbescheid als Foto oder PDF bei.
Bitte beachten Sie die zweiwöchige Einspruchsfrist. Stellen Sie die Mandatsanfrage daher umgehend nach Erhalt des Bußgeldbescheides, damit ausreichend Zeit besteht diesen auf mögliche Fehler oder anderweitige Einspruchsmöglichkeiten zu prüfen.
Die Rechtsanwaltskosten müssen in der Regel selbst getragen werden. Kommt es jedoch zum Freispruch trägt die Staatskasse die Gerichts- und Anwaltskosten.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie vorab selbst klären, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht.
Sobald gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, können Sie den als Download-Dokument zur Verfügung gestellten Mandantenerfassungsbogen ausgefüllt per E-Mail an info@schorndorf-kanzlei.de zusenden. Bitte fügen Sie das Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft und/oder des Gerichts bei.
Die Rechtsanwaltskosten müssen in der Regel selbst getragen werden. Kommt es jedoch zum Freispruch trägt die Staatskasse die Gerichts- und Anwaltskosten.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie vorab selbst klären, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht.